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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) der Tidox Packaging GmbH, Am Juliusturm 53, 13599 Berlin, für Lieferungen und Leistungen, die über die Website tidox.de, telefonisch, per E-Mail, per WhatsApp oder vor Ort angebahnt werden. Stand: August 2026.
Für Bestellungen über unseren Onlineshop Packit2Go.de gelten ausschließlich die dort hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Geltungsbereich und Kundenkreis
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen der Tidox Packaging GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden.
1.2 Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB aus Gastronomie, Gewerbe, Handel, Industrie und Handwerk sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Erwerb ausgeschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
1.4 Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Über die Website tidox.de können keine Bestellungen ausgelöst werden. Die Darstellung von Produkten, Sortimenten, Leistungen und Preisangaben auf tidox.de, in Katalogen, Preislisten und sonstigen Werbemitteln ist unverbindlich und stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
2.2 Die Anfrage des Kunden über das Anfrageformular, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp ist unverbindlich und verpflichtet zu nichts.
2.3 Angebote des Anbieters sind freibleibend und, sofern nicht ausdrücklich abweichend angegeben, 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.
2.4 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters annimmt oder eine Bestellung aufgibt und der Anbieter diese durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Zahlungsaufforderung oder durch Ausführung der Lieferung annimmt. Bei Abholung und Barverkauf am Standort Am Juliusturm 53 kommt der Vertrag mit Übergabe der Ware zustande.
2.5 Mündliche Nebenabreden, Zusagen und Beratungsaussagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung des Anbieters, bei individuell bedruckten Artikeln zusätzlich die erteilte Druckfreigabe.
3. Preise
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackungs-, Versand- und gegebenenfalls Speditionskosten.
3.2 Preise gelten für die jeweils angebotene Menge. Bei Mengenstaffeln gilt der Preis der tatsächlich bestellten Staffel. Eine nachträgliche Mengenreduzierung kann zur Anpassung des Staffelpreises führen.
3.3 Der Anbieter behält sich vor, Preise für noch nicht bestätigte Aufträge anzupassen, wenn sich zwischen Angebot und Vertragsschluss die Einkaufs-, Rohstoff-, Energie- oder Frachtkosten wesentlich ändern. Bei Lieferungen, die vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, ist der Anbieter berechtigt, einer nach Vertragsschluss eingetretenen wesentlichen Kostensteigerung in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen. Übersteigt die Erhöhung 5 Prozent des vereinbarten Preises, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht hinsichtlich der betroffenen Position zu.
3.4 Mindestbestellwerte, Mindestabnahmemengen sowie Zuschläge für Kleinmengen oder Expresslieferung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Als Zahlungsarten stehen insbesondere Vorkasse per Überweisung, Zahlung per Rechnung nach gesonderter Vereinbarung sowie bei Abholung Barzahlung oder Kartenzahlung zur Verfügung.
4.2 Der Anbieter ist berechtigt, insbesondere bei Erstaufträgen, Sonderanfertigungen und individuell bedruckten Artikeln, Vorkasse oder eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
4.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
4.4 Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen.
4.5 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
4.6 Skonti werden nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, und nur, sofern keine älteren Rechnungen offen sind.
5. Lieferung, Abholung und Gefahrübergang
5.1 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands, sofern nichts anderes vereinbart ist. Lieferungen ins Ausland bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
5.2 Angegebene Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Angaben zur Lieferzeit auf der Website oder im Angebot sind Circa-Angaben.
5.3 Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht.
5.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen oder die Spedition auf den Kunden über, spätestens mit dem Verlassen des Lagers. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
5.5 Speditionslieferungen erfolgen frei Bordsteinkante. Das Abladen, der Transport in die Geschäftsräume sowie die Entsorgung von Transportverpackungen obliegen dem Kunden. Der Kunde stellt eine für Lkw befahrbare Zufahrt sowie eine empfangsbereite Person im vereinbarten Zeitfenster sicher. Kosten einer erfolglosen Anfahrt oder erneuten Zustellung, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
5.6 Bei Abholung am Standort Am Juliusturm 53, 13599 Berlin, ist die Ware innerhalb des vereinbarten Zeitraums während der Geschäftszeiten abzuholen. Holt der Kunde die bereitgestellte Ware nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellungsanzeige ab, gerät er in Annahmeverzug; der Anbieter kann eine angemessene Lagergebühr berechnen.
5.7 Transportschäden sind vom Kunden gegenüber dem Transportunternehmen unverzüglich zu rügen und auf dem Ablieferbeleg zu vermerken. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, damit dieser seine Ansprüche gegenüber dem Frachtführer wahren kann.
6. Selbstbelieferungsvorbehalt und höhere Gewalt
6.1 Wird der Anbieter trotz Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäfts ohne eigenes Verschulden nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
6.2 Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, hoheitliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Transportstörungen sowie Cyberangriffe, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Lieferumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Anbieters (Vorbehaltsware).
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu verarbeiten. Er tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware sicherungshalber an den Anbieter ab; der Anbieter nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
7.3 Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände.
7.4 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren und auf das Eigentum des Anbieters hinzuweisen.
7.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Anbieters um mehr als 10 Prozent, gibt der Anbieter auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl frei.
8. Untersuchungs- und Rügepflicht
8.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Identität und offensichtliche Mängel zu untersuchen. Es gilt § 377 HGB.
8.2 Offensichtliche Mängel, Falsch- oder Mindermengen sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
8.3 Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen arglistig verschwiegenen Mangel.
8.4 Beanstandete Ware ist zur Prüfung bereitzuhalten. Bei Mängelrügen sind aussagekräftige Fotos, die Chargen- oder Lieferscheindaten sowie eine Beschreibung des Mangels beizufügen. Eine Rücksendung erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Anbieter.
9. Gewährleistung
9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in Fällen der §§ 445a, 445b, 478 BGB und nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
9.2 Bei berechtigten Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Anbieter sie, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
9.3 Bei Waren mit Mindesthaltbarkeits- oder Verwendbarkeitsangabe beschränkt sich die Gewährleistung auf den Zeitraum bis zum Ablauf der jeweiligen Angabe.
9.4 Ansprüche des Kunden bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Lagerung oder Handhabung, insbesondere bei Feuchtigkeits-, Wärme- oder Fremdgeruchseinwirkung auf Papier-, Karton- oder Zellstoffprodukte, sowie bei Verwendung der Ware entgegen ihrer Zweckbestimmung oder den Produktangaben.
10. Individuelle Druckaufträge und Sonderanfertigungen
10.1 Bei kundenspezifisch gestalteten oder bedruckten Produkten erhält der Kunde vor Produktionsbeginn eine Druckfreigabe in Form eines digitalen Layouts oder Proofs. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit sämtlicher Inhalte.
10.2 Nach erteilter Druckfreigabe sind Beanstandungen hinsichtlich freigegebener Texte, Schreibweisen, Logos, Grafiken, Farben, Größen oder Positionierungen ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für Fehler in vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Druckdaten. Eine Prüfpflicht des Anbieters hinsichtlich Inhalt, Rechtschreibung und rechtlicher Zulässigkeit der Druckinhalte besteht nicht.
10.3 Der Kunde liefert Druckdaten in dem vom Anbieter genannten Format und in ausreichender Auflösung. Kosten für die Aufbereitung mangelhafter Daten, für Änderungen nach Freigabe sowie für zusätzliche Korrekturläufe trägt der Kunde.
10.4 Farbverbindliche Ergebnisse können nur bei Vereinbarung eines definierten Farbsystems und eines physischen Andrucks zugesichert werden. Bildschirmdarstellungen und Digitalproofs sind nicht farbverbindlich. Abweichungen zwischen verschiedenen Produktionsläufen und Materialchargen sind produktionsbedingt möglich.
10.5 Werkzeug-, Klischee-, Stanz- und Einrichtungskosten werden gesondert berechnet. Auch bei anteiliger Berechnung verbleiben die Werkzeuge im Eigentum des Anbieters bzw. des Herstellers.
10.6 Sonderanfertigungen und individuell bedruckte Artikel sind vom Umtausch und von der Rücknahme ausgeschlossen. Storniert der Kunde einen solchen Auftrag nach Druckfreigabe, hat er die bis dahin angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn zu ersetzen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
10.7 Der Anbieter ist berechtigt, hergestellte Muster kundenindividueller Produkte nach vorheriger Zustimmung des Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden.
11. Rechte Dritter und Freistellung
11.1 Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere Logos, Marken, Texte, Bilder, Schriften und Gestaltungen, frei von Rechten Dritter sind und dass ihm alle für die Vervielfältigung erforderlichen Nutzungsrechte zustehen.
11.2 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die aufgrund der Verwendung der von ihm bereitgestellten Inhalte gegen den Anbieter geltend gemacht werden.
11.3 Der Anbieter ist berechtigt, die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, deren Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder die guten Sitten verstoßen oder erkennbar Rechte Dritter verletzen.
12. Branchenübliche Toleranzen, Mehr- und Minderlieferung
12.1 Bei kundenspezifisch gefertigten oder bedruckten Produkten sind branchenübliche Abweichungen hinsichtlich Produktionsmengen, Papier- und Materialqualität, Materialstärke, Grammatur, Folieneinfärbung, Abmessungen, Druckbild, Farbe und Passgenauigkeit zulässig und stellen keinen Mangel dar.
12.2 Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent der bestellten Menge gelten als vertragsgemäß. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
12.3 Bei Naturprodukten sowie Produkten aus Recycling- oder nachwachsenden Rohstoffen sind Struktur-, Farbton- und Oberflächenschwankungen materialbedingt und stellen keinen Mangel dar.
13. Produktdarstellungen, Muster und Beschaffenheit
13.1 Produktbilder, Farbdarstellungen, technische Zeichnungen, Maße, Gewichte, Füllmengen und sonstige Angaben in Katalogen, Preislisten und auf der Website dienen der Beschreibung und stellen keine garantierte Beschaffenheit dar. Handelsübliche Abweichungen begründen keinen Mangel.
13.2 Muster und Probestücke gelten als Ansichtsmuster; sie begründen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften, sofern eine solche nicht ausdrücklich in Textform erklärt wurde.
13.3 Garantien im Rechtssinne werden nur gewährt, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und in Textform erteilt werden.
14. Produkteignung, Lebensmittelkontakt und Konformität
14.1 Soweit Produkte für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, entsprechen sie den einschlägigen Vorgaben, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006. Entsprechende Konformitätserklärungen stellt der Anbieter auf Anfrage zur Verfügung.
14.2 Die Prüfung, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen konkreten Einsatzzweck geeignet ist, insbesondere hinsichtlich Temperaturbereich, Füllgut, Fettgehalt, Mikrowellen- oder Tiefkühleignung sowie Verwendungsdauer, obliegt dem Kunden. Angaben des Anbieters zur Eignung sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform zugesichert wurden.
14.3 Der Kunde ist für die Einhaltung der ihn treffenden lebensmittel-, hygiene- und kennzeichnungsrechtlichen Vorschriften bei der Verwendung der Ware in seinem Betrieb selbst verantwortlich.
15. Pflichten nach Verpackungsrecht
15.1 Der Anbieter kommt den ihn als Hersteller bzw. Vertreiber treffenden Pflichten nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) nach, insbesondere hinsichtlich Registrierung im Verpackungsregister LUCID und Systembeteiligung der von ihm erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.
15.2 Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass ihn als Letztvertreiber oder als Hersteller im Sinne des VerpackG eigene Pflichten treffen können, insbesondere die Registrierungspflicht nach § 9 VerpackG und die Systembeteiligungspflicht nach § 7 VerpackG für Serviceverpackungen, die er mit Ware befüllt an Endverbraucher abgibt. Erwirbt der Kunde vorbeteiligte Serviceverpackungen, entfällt die Systembeteiligungspflicht insoweit; die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID bleibt hiervon unberührt. Weitere Hinweise finden Sie unter Verpackungsrecht.
15.3 Ob und in welchem Umfang eine Vorbeteiligung gelieferter Serviceverpackungen erfolgt ist, ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Eine Vorbeteiligung erfolgt nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart und ausgewiesen ist.
15.4 Der Kunde ist ferner selbst verantwortlich für die ihn treffenden Pflichten nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) sowie für die Einhaltung der Angebots- und Hinweispflichten für Mehrwegalternativen nach §§ 33, 34 VerpackG.
15.5 Der Anbieter übernimmt keine Rechtsberatung zu den Pflichten des Kunden. Die vorstehenden Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
16. Rücksendungen
16.1 Ein Recht zur Rückgabe mangelfreier Ware besteht nicht. Der Anbieter kann eine Rücknahme im Einzelfall aus Kulanz gestatten.
16.2 Eine Kulanzrücknahme setzt die vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform voraus. Die Ware muss ungeöffnet, unbeschädigt, in Originalverpackung und in wiederverkaufsfähigem Zustand sein und darf nicht älter als 30 Tage ab Lieferung sein. Der Anbieter kann eine angemessene Bearbeitungspauschale einbehalten; die Rücksendekosten trägt der Kunde.
16.3 Ausgeschlossen von der Rücknahme sind Sonderanfertigungen, individuell bedruckte Artikel, angebrochene Gebinde sowie Artikel, die aus Hygienegründen nicht zurückgenommen werden können.
17. Haftung
17.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
17.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Produktionsausfall, soweit nicht ein Fall der Ziffern 17.1 oder 17.2 vorliegt.
17.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
17.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
18. Nutzungsrechte an Websiteinhalten
Alle Inhalte dieser Website, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Layouts, sind urheber- und markenrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung außerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
19. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
20.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
20.3 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Berlin, soweit nichts anderes vereinbart ist.
20.4 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Anbieter an Dritte ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen; § 354a HGB bleibt unberührt.
20.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
20.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
21. Streitbeilegung
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, finden die Vorschriften über die Verbraucherstreitbeilegung ohnehin keine Anwendung.
Fassung: August 2026. Tidox Packaging GmbH, Am Juliusturm 53, 13599 Berlin. HRB 232054 B, Amtsgericht Charlottenburg. USt-IdNr. DE348004246.